
News vom 20.04.2018
DATENSCHUTZ IN EUROPA: AUCH SCHWEIZ BETROFFEN
Künftig müssen auch in der Schweiz ansässige KMU sieben gesetzliche Vorgaben einhalten, andernfalls drohen Geldbussen.
Um zu bestimmen, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) der EU fällt, sind zwei Dinge wichtig: ob sich die natürlichen Personen, deren Daten verarbeitet werden, in der EU befinden und ob die Absicht besteht, Personen im EURaum anzusprechen. Schweizer Unternehmen, die von der neuen EU-Verordnung betroffen sind, müssen ab dem 25. Mai 2018 folgende Pflichten erfüllen:
- Informieren und die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden
- «Privacy by Design» und «Privacy by Default» garantieren
- Einen Vertreter in der EU benennen
- Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
- Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden
- Eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
- Bei Verstössen gegen die DSGVO Bussgelder zahlen